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Notfallfax

Notfall-Fax, was ist das?

Das Notfall-Fax ist für Personen gedacht, die sich wegen einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt sprachlich verständlich machen können.
Hörgeschädigte im Bodenseekreis können an die 112 ein Fax senden. Den Fax-Vordruck können Sie werden genauso behandelt wie ein Notruf.

Notfall-Fax: Wie funktioniert das?

Der Hilfesuchende schickt über ein Faxgerät seine Mitteilung an die auf dem Notfall-Fax angegebene Fax-Nummer 112. Hier nimmt ein Mitarbeiter das Fax entgegen und veranlasst umgehend alle weiteren Maßnahmen. Um dem Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass sein Notruf eingegangen ist, bestätigt der Mitarbeiter dies mit einem Antwortfax.

Antwort-Fax von der Leitstelle

Die Leitstelle teilt mit einem Antwortfax mit, welche Hilfe (Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei) auf dem Weg zu Ihnen ist.

Notfall-Fax: Was muss man beachten?

Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, fehlt für den Mitarbeiter die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Daher ist es wichtig, dass der Hilfesuchende die erforderlichen Angaben zum Notruf macht. Um dies zu vereinfachen, wurde ein Faxvordruck vorbereitet, der die wesentlichen Fragen beinhaltet. Die Frage zu Ihrer Behinderung mag zunächst neugierig erscheinen, dient den Einsatzkräften jedoch dazu, sich schon auf der Anfahrt auf die Situation einzustellen. So muss z.B. bei einer zugleich gehbehinderten Person davon ausgegangen werden, dass sich diese bei einem Feuer nicht selbst ins Freie retten kann. Also gewinnen die Einsatzkräfte durch die Vorabinformation wertvolle Zeit, um gezielt eine Menschenrettung einleiten.

Wer faxt?

Hier geben Sie bitte Ihren Namen und auch Ihre eigene Faxnummer an. Diese wird benötigt, um Ihnen den Eingang des Notrufes bestätigen zu können oder auch, falls doch noch Rückfragen notwendig sind.

Wohin soll die Hilfe kommen?
Je genauer die Angaben über den Schadensort sind, um so leichter und damit schneller erreicht Sie die Hilfe. Insbesondere ist es auch wichtig, den Ort anzugeben, da die Leitstelle für viele Orte im Bodenseekreis zuständig ist. Da es einige Straßennamen nicht nur in einer Stadt gibt, kann es bei fehlender Ortsangabe leicht zu Verwechslungen kommen.

Wer soll helfen?

Mit einem einfachen Kreuz kann angegeben werden, welche Organisation benötigt wird. Dies ist für die Alarmierung von entscheidender Bedeutung, da der Notruf eventuell an die Polizei weitergegeben werden muss.

Was ist passiert?

Durch die Auswahl des Symbols kann der Notruf einfach beschrieben werden. Hieraus ergibt sich für den Mitarbeiter der Leitstelle, welche Hilfe zu alarmieren sind. Eine Angabe hierzu hilft ebenfalls, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Wieviele Verletzte?

Sind Verletzte zu beklagen, ist es wichtig, die Anzahl der Verletzten mitzuteilen, damit unverzüglich eine ausreichend große Anzahl an Rettungskräften alarmiert werden kann.

Ein Tipp:

Um bei einem Notruf die Zeit für das Ausfüllen des Vordruckes zu verkürzen können Sie die Eintragungen in den Feldern „Name“, „Faxnummer“, „Straße“, „Ort“, „Hausnummer“, „Etage“ schon vorbereiten. Damit vermeiden Sie zu dem Schreibfehler, die in der Aufregung oftmals nicht zu vermeiden sind.

Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Leitstellen über so ein System verfügen und daher auch nicht in der Lage sind Notfallfaxe zu empfangen!
Informieren Sie sich daher im Voraus, ob die für Ihren Telefonanschluss / Wohnsitz zuständige Leitstelle in der Lage ist, Notruffaxe zu empfangen.
Die Integrierte Leitstelle des Bodenseekreises ist für die Entgegennahme und Bearbeitung von Notruffaxen unter der Nummer 112 eingerichtet.